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Im Bundestag notiert: Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen

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Inneres/Antwort - 01.02.2012 Berlin: (hib/STO) Im Asylverfahren wird eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „eher selten vorgetragen und glaubhaft gemacht“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8228) zum „asylrechtlichen Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen“ hervor. Danach stellt das BAMF im Rahmen einer Prognoseentscheidung bei glaubhaft gemachter Homosexualität fest, ob deren Entdeckung im Herkunftsland „beachtlich wahrscheinlich ist und ob der Betreffende deshalb mit asylerheblicher Verfolgung rechnen muss“. Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_057/05.html
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