Im Bundestag notiert: Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 10. Februar 2012 um 16:41 Uhr Mittwoch, den 01. Februar 2012 um 19:55 Uhr
Inneres/Antwort - 01.02.2012 Berlin: (hib/STO) Im Asylverfahren wird eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „eher selten vorgetragen und glaubhaft gemacht“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8228) zum „asylrechtlichen Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen“ hervor. Danach stellt das BAMF im Rahmen einer Prognoseentscheidung bei glaubhaft gemachter Homosexualität fest, ob deren Entdeckung im Herkunftsland „beachtlich wahrscheinlich ist und ob der Betreffende deshalb mit asylerheblicher Verfolgung rechnen muss“. Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_057/05.html



